Kommunale Wärmeplanung

Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier!

Die FAQ`s finden Sie hier!

Den finalen Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck finden Sie hier!

Lebenretter

Unsere Vision:
Die Landkreise Ansbach & Neustadt a.d.Aisch/Bad Windsheim sowie die Stadt Ansbach werden Region der Lebensretter

Den Helferflyer finden Sie hier.

Die Region der Lebenretter finden Sie hier.

Einführung des Wassercents

Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der Wassercent in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten Zahlungen erfolgen dann im Jahr 2027. Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Hierunter fallen beispielsweise öffentliche Wasserversorger, aber auch private Entnehmer und die Industrie. Haushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen, sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt.

Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter). Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab einer Menge, die 5.000 Kubikmeter im Jahr übersteigt. Im ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 beträgt der Freibetrag auf Grund des halben Jahres 2.500 Kubikmeter.

Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt, sofern der Entnehmer diese gegenüber der Wasserrechtsbehörde mitteilt. Alle Wasserentnehmer, die unter die Entgeltpflicht fallen, können daher bis zum 1. März 2027 gegenüber dem Landratsamt ihre tatsächlich entnommene Wassermenge melden. Das Umweltministerium empfiehlt dazu, entsprechende Zählerstände von Messeinrichtungen wie beispielsweise Wasseruhren oder Stromzähler bei Pumpen zum 1. Juli 2026 und zum 31.12.2026 zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die erforderliche Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Wassermenge erforderlich.

Potenziell Entgeltpflichtige erhalten im Herbst 2026 ein Informationsschreiben vom Landratsamt mit weiterführenden Informationen zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts, insbesondere zur Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum (1. Juli bis 31. Dezember 2026).
Da dem Landratsamt allerdings nicht alle Grundwasserentnahmen im Landkreis bekannt sind, insbesondere wenn diese an alten, schon lange genutzten Brunnen erfolgen, melden sich bitte alle potentiell Entgeltpflichtige, die kein Schreiben erhalten, beim Landratsamt:
Sachgebiet Gewässerschutz Abfallrecht
Herr Stephan Köhler, 09161/924206,
umweltfragen@kreis-nea.de

In Frage für eine Entgeltpflicht kommen insbesondere Brunnen, die der Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen oder Sportplätzen dienen, die große Viehställe mit Tränkewasser versorgen, die im Bereich der Gemeinden für Brauchwassergewinnung genutzt werden oder gewerblichen Nutzungen dienen. Private Hausbrunnen zur Gartenbewässerung mit einer zu erwartenden geringen Jahresentnahme im Bereich weniger 100 Kubikmeter dürften nicht betroffen sein. Bis zum 31.12.2027 besteht die Möglichkeit, solche Brunnen und Entnahmen beim Landratsamt anzumelden, ohne dass dem Betreiber daraus Nachteile entstehen.

Wichtige Information zur Grundsteuer: Änderungen müssen gemeldet werden

Damit die Grundsteuer gerecht verteilt wird, müssen die Finanzämter über Änderungen informiert werden, die die Berechnung der Grundsteuer betreffen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Vor / Während / Nach dem Starkregen

Baudenbacher Veranstaltungskalender 2027

Wir suchen dein Foto

Für den neuen Veranstaltungskalender benötigen wir wieder dreizehn schöne Fotos. Wir suchen für die Titelseite und für jeden Monat ein schönes Bild aus Baudenbach und seinen Ortsteilen und würden uns über Unterstützung freuen!

Wir hoffen also auf eure Bilder mit schönen Motiven aus unserer Gemeinde. Und es ist alles denkbar, von der Landschaft oder dem Naturschauspiel, über Gebäude und Sehenswürdigkeiten bis zum Naturbild! Sendet dazu bis zum 12.10.2026 pro Teilnehmer bis zu drei Bilder als digitale Bilddatei (jpg, tif, png) an gemeinde@baudenbach.de

Wichtig: Ordnet in der Mail und im Dateinamen den Bildern das abgebildete Objekt oder den Ort, sowie das Copyright (euren Namen) zu. Die ausführlichen Teilnahmebedingungen sind unter www.baudenbach.de/aktuelles/bekanntmachungen zu finden.

Teilnahmebedingungen:

Baudenbacher Veranstaltungskalender 2027 - Wir suchen dein Foto

Mit der Bezeichnung „Teilnehmer“ sind auch Teilnehmerinnen gemeint. Mit der Teilnahme an der Fotosuche erklärt sich der Nutzer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen und der Inhaltsverantwortung einverstanden:

1. Veranstalter

Veranstalter der Fotosuche ist der Markt Baudenbach, Marktplatz 1, 91460 Baudenbach

2. Teilnahmeberichtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen im Alter von mindestens 18 Jahren.

3. Teilnahmezeitraum und Einsendeschluss

Die Fotosuche für den Baudenbacher Veranstaltungskalender findet vom 10.09.2025 bis 12.10.2026 (=Einsendeschluss) statt.

4. Teilnahme, eingesandte Fotos bzw. Bilddateien

Ein Teilnehmer nimmt am Fotowettbewerb teil, indem er/sie seine Bilder (bis zu drei Stück) als digitale Bilddateien an die E-Mail-Adresse gemeinde@baudenbach.de schickt. Das Motiv der Bilder soll das schöne Baudenbach mit seinen Ortsteilen zeigen. Die Bilddateien sollten maximal 10 MB groß sein. Erlaubte Dateitypen sind .jpg, .tif und .png. Die Teilnehmer ordnen in der Mail und auch im Dateinamen den Bildern eine Bezeichnung oder Beschreibung zu, aus der Objekt, Ort und Copyright hervorgehen. Mit der Einsendung der Fotos werden diese Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmungen des Marktes Baudenbach akzeptiert. Die auf den Fotos abgebildeten Personen oder deren Vertretungsberechtigte sind mit der Veröffentlichung der Fotos einverstanden und haben den Teilnehmer beauftragt, stellvertretend ihre Zustimmung zu erklären. Diese Zustimmung wird mit der Teilnahme an der Fotosuche erteilt.

5. Nutzungsrechte

Mit der Teilnahme an der Fotosuche räumen die Teilnehmer dem Markt Baudenbach das Recht ein, die eingesandten bzw. übermittelten Fotos auf seiner Homepage www.baudenbach.de unter Angabe des Copyright-Vermerks bzw. Nennung des Fotografen-Namens zu veröffentlichen. Ebenso räumen die Teilnehmer das Recht ein, ihre eingesandten Fotos mit Copyright-Vermerk für Marketing und Pressearbeit sowie des Marktes Baudenbach zu verwenden (z.B. Flyer, Broschüren, Magazine, Kalender etc.) und gegebenenfalls im Rahmen einer Ausstellung Fotowettbewerb zu präsentieren.

6. Änderung der Teilnahmebedingungen

Der Markt Baudenbach behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, insbesondere soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht vom Markt Baudenbach jetzt zu beeinflussender Umstände erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung der Fotosuche gewährleistet werden kann.

7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

Kontakt:

Markt Baudenbach

Marktplatz 1

91460 Baudenbach

Tel.: 09164426

E-Mail: gemeinde@baudenbach.de

Kommunale Allianz NeuStadt und Land e.V. - Imagevideo Schwammregion

Unser Imagevideo ist nun freigegeben und veröffentlicht. Sie können dieses unter folgendem Link anschauen: Schwammregion Aisch, Aurach & Zenn – es ist aber auch auf unseren Webseiten der Kommunale Allianz NeuStadt und Land e.V. und Social Media Kanälen zu finden.